KEIN NETTER NACHBAR
Wie mancher nur an sich denkt
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Johann u. Ljudmila Lassan

Anton Reiner Str. 4

2484 Weigelsdorf                                                                                                                                

                                                    

Gegner:

Ing. Thomas Neipl

Anton Reiner Str. 6

2484 Weigelsdorf                                 Tel:  0 22 54 / 73975                 

 

CHRONOLOGIE:

 

Etwa 1994 errichteten wir einen Zaun zur Seite der Fam. Neipl um unser Grundstück einzugrenzen.                          

Da es eigentlich Angelegenheit der Fam. Neipl ist diese Seite des Zauns zu errichten, waren wir so nett und haben auf unsere Kosten (Material + Arbeitszeit) in ABSPRACHE und Einverständnis der Fam. Neipl, den Zaun errichtet!  Fam. Neipl stellte die 2 verzinkten Steher zur Verfügung!

In der Folge verschlechterte sich unser Verhältnis immer mehr. Ing. Neipl gründete eine Firma für Bootsvertrieb und Reparaturen von Booten. Seine an unser Grundstück grenzende Garage wurde als Montageraum verwendet!

 

2004: Deshalb erstattete ich am 6.7.2004 Anzeige bei der BH Baden Gewerberecht.

 

2005 Mai:

Ing. Neipl stellte ein Ansuchen an das Bauamt der Stadtgem. Ebreichsdorf um Baubewilligung für Anbau an die „Garage“ usw......

Am 24.05.2005 erhob ich EINWENDUNG dagegen.  Siehe Beilage: Schreiben an das Bauamt v. 24.05.2005.

2005 JUNI:

Nach Besprechung mit Nachbarn und im Namen dieser, richtete ich am 1.6.05 per mail an sämtliche zuständigen Herren der Gemeinde beiliegendes Schreiben. Das mail trug den Dateinamen „Giftgase in Weigelsdorf“.        Erfolg auf Dauer: Keiner        Kurzfristig wurde nicht geheizt!

 

2008 19. Mai:

Am Mo. den 19.5. erreichte mich das Schreiben des Ing. Neipl mit Forderung auf „Wiederherstellung des früheren Zustandes“    Siehe Unten

Bis dahin glaubte ich, dass meine Einwendung vom 24.05.2005 gegen das Bauvorhaben Erfolg hatte. Wir hatten nie wieder etwas davon gehört!

Meine Erkundigung am 19.5. am Bauamt der Gemeinde ergab: Das Bauvorhaben wurde bewilligt, eine Verständigung von Anrainern oder Personen die Einwendung dagegen erheben, ist nicht vorgesehen.

Zum Schreiben des Ing. Neipl v. 16.05.2008:

1: Der Mauersockel, der Maschenzaun und die Metallsteher wurden von uns etwa 1994 auf dem Grund der   Fam. Neipl errichtet!

Zwar ist es eigentlich Angelegenheit der Fam. Neipl diese Seite des Zauns zu errichten, wir waren aber so nett und haben auf unsere Kosten (Material + Arbeitszeit) in ABSPRACHE und Einverständnis der Fam. Neipl, den Zaun errichtet!  Fam. Neipl stellte die 2 verzinkten Steher zur Verfügung.

2: Sämtliche in dem Schreiben aufgestellten Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit!

 3: Noch nie wurde ich von Ing. Neipl aufgefordert den Zaun zu demontieren!

 

Weigelsdorf, 21.05.2008       Johann Lassan

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In unglaublich präpotenter Art und Weise, strotzend vor Unwahrheiten, an Frechheit grenzend,
richtete Ing. Neipl nachstehendes Schreiben an mich: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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