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Wie mancher nur an sich denkt
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Johann Lassan

Anton Reiner Str. 4

2484 Weigelsdorf                                                                                                         

Tel:  0 22 54 / 740 33                        

                                                                                             Weigelsdorf,  24.05.2005

Stadtgemeinde Ebreichsdorf

Bauamt

Rathausplatz 1

2483 Ebreichsdorf

 

Betr:   AZ 55085/2005/BA      

    EINWENDUNG

 

 

Gegen die Erteilung einer Baubewilligung für das gegenständliche Bauvorhaben erhebe ich Einspruch und begründe nachstehend wie folgt:

Am  06.07.2004 gab ich bei der BH Baden (Abteilung Gewerberecht) sinngemäß unter anderem zu Protokoll:

Bei dem, sich am Grundstück des Ing. Neipl befindlichen, unmittelbar an mein Grundstück angrenzendem Gebäude, welches baulich als Garage gewidmet ist, handelt es sich in Wahrheit um eine mit Maschinen ausgestattete Produktionshalle. Diese „Garage“ wurde vor wenigen Monaten, aus mir nicht bekannten Gründen, um ca. 2m provisorisch verlängert! Dies ist jedoch von der Strasse aus nicht zu sehen, lediglich von meinem Grundstück aus.

Da in der Garage kein Platz für Autos ist, stehen sämtliche Fahrzeuge (dzt. 3-4) der Firma und Familie Neipl auf der Strasse.

In dieser „Werkshalle“ finden lärmerregende, für Außenstehende nicht näher definierbare, sondern nur zu erahnende Produktionsprozesse statt.  Transporte von Materialien sowie Schiffen finden großteils nächtens zwischen 2-5h früh statt. Dies deshalb damit möglichst wenige Nachbarn von den Vorgängen wissen!

Dies geschieht für die Firma Ing. Neipl & Grohmann welche an diesem Standort gemeldet ist.

Siehe unter: http://www.yachtsport.at/

Da diese Firma auf diversen Seiten im Internet für unter anderem auch für Boot-Reparaturen wirbt, (http://www.toernmeon.info/branchen/at/result_reparaturen.asp) war meine ursprüngliche Frage an die BH-Baden ob eventuell eine Betriebsgenehmigung für Reparaturen an diesem Standort im Wohngebiet erteilt wurde.

Da dies nicht der Fall war, konnte ich weiter ausführen: Die bei den Reparaturen und sonstigen Produktionsprozessen scheinbar anfallenden Kunststoffabfälle, werden meistens an Wochenenden durch die Festbrennstoff-Heizanlage thermisch verwertet!

Dadurch entstehen meiner Meinung nach unter anderem giftige Gase, welche Hustenreiz sowie brennende Augen und teilweise Atemnot verursachen! Der beißend-stechende Geruch weist eindeutig auf einen anderweitig der Entsorgung zuzuführenden Kunststoff /Sondermüll hin und ist weithin feststellbar!

Soweit meine Protokollierung bei der BH Baden vom 06.07.2004.   

Der heutige Stand ist jener, dass zwar die Lärmbelästigung seitens der Firma Ing. Neipl & Grohmann etwas zurückgegangen ist, jedoch die Geruchsbelästigung wesentlich mehr geworden ist! Noch niemals, in allen Jahren seit Fam. Neipl hier eingezogen ist, konnte jemand beobachten, das Festbrennstoffe angeliefert wurden!

Genauso hat auch noch nie jemand gesehen dass ein Auto der Fam. Neipl, (derzeit 4St.) in der „Garage“ gestanden ist!

Der Heizvorgang findet meist wie folgt statt: Sehr zeitig morgens wird der Ofen angeheizt worauf natürlich eine gewaltige Rauchentwicklung stattfindet. Sobald der Ofen auf Betriebstemperatur ist, geht die Rauchentwicklung zurück, bzw. ist in der Folge kaum mehr wahrnehmbar, da die Kunststoffe bei hoher Temperatur praktisch rauchfrei verbrennen! Lediglich der ätzende Geruch ist feststellbar und zieht sich jetzt bei schöner Witterung durch die geöffneten Fenster durch sämtliche Häuser! Besonders perfid ist der Umstand, dass in der letzten Zeit fast ausschließlich an Wochenenden geheizt wird!

In der letzten Zeit wurden Kunststoffe an folgenden Tagen durch den Rauchfang entsorgt:

Fr. 13.5.  18h bis ca. 21h                Sa. 14.5 ganztägig bis ca. 20h                     Sa. 14.5 ganztägig bis ca. 20h   

Mo.16.5. ganztägig bis ca. 18h       Fr. 20.5.  18h bis ca. 21h                             Sa. 21.5 ganztägig bis ca. 21h   

So. 22.5 ganztägig bis ca. 18h        Mo. 23.05. 7h bis ca. 9h30

Auch wenn ich die Zeiten an den vorhergehenden Wochenenden nicht notiert habe, ist absolut sicher dass heuer an allen Wochenenden „entsorgt“ wurde! An Wochenenden deshalb, da diese Hr. Neipl sen. aus Wien hier verbringt und scheinbar damit beauftragt ist!

Darüber, sowie über meine sonstigen Angaben, ersuche ich die zuständigen Vertreter der Stadtgemeinde Ebreichsdorf, die Bewohner der näheren Umgebung zu befragen! Wobei allerdings zu bedenken ist, dass die meisten Mitbewohner nicht wissen dass es sich dabei um eine Firma handelt welche hier illegal Schiffe und Boote repariert/ausrüstet!

Einer Gebäudeverlängerung ist nach meinen  Beobachtungen nötig, weil bestimmte Werkstücke derzeit wegen ihrer Länge nicht bearbeitet/produziert werden können. (Siehe provisorische Verlängerung)

Vor diesem Hintergrund ist natürlich das Ansuchen um Baubewilligung zu sehen!

Wenige Zeit nach meiner Protokollierung bei der BH Baden, hat Ihr Herr BM. VARGA die Verlängerung der „Garage“ von meinem Grundstück aus besichtigt und vermessen. Ich nehme an, dass dies der Grund für das gegenständliche Bauansuchen ist.

Normalerweise müsste man sagen, dass jeder Idiot erkennen kann, dass hier nicht die Fam. Neipl um eine Erweiterung der Garage ansucht, sondern die Firma Ing. Neipl & Grohmann um Erweiterung ihrer Produktionsstätte und Fläche. Doch vermutlich wäre dies klagbar.

So sage ich, jeder Laie der den Einreichplan gesehen hat, kann sofort feststellen, dass ursprünglich eine die Absichten verratende Erweiterung um einen „Mehrzweckraum“ beabsichtigt war (Originaleintrag am CAD Einreich-Plan), welche händisch auf „Abstellraum zur Garage“ geändert wurde.

Ist übrigens ein „Abstellraum“ mit Türbreite 110 und Fenster sowie 24,75 m² üblich?

Kann dies genehmigt werden, wenn das unmittelbar an das Nachbargrundstück grenzt?

Widmungsgemäß darf in einem Abstellraum natürlich keine lärmerregende Tätigkeit stattfinden, was in einem Mehrzweckraum natürlich der Fall sein kann. Möglicherweise wurde der Bauherr anlässlich Einreichung auf diesen Umstand hingewiesen und hat noch schnell ausgebessert?

Am Planausschnitt „LAGEPLAN“ ist aber noch immer „GARAGE MIT MEHRZWECKRAUM“ als Grund für die Erweiterung ersichtlich!

Sollte die Bewilligung erteilt werden, wäre dies so wie so egal, haben doch die bisherigen Erfahrungen gezeigt dass weiterhin seitens Neipl/Grohmann mit keinerlei Rücksicht zu rechnen ist!

Das Wohnhaus der Fam. Neipl ist groß genug um was auch immer abzustellen, ohne deshalb einen extra Raum im Anschluss an die „Garage“ bauen zu müssen! Da ja, wie Erkundigungen in der Umgebung jederzeit ergeben werden, niemals ein Auto in der „Garage“ steht und gestanden ist, und diese ja bereits seit Bestehen als Abstellraum genützt wird (seitens Neipl wird eine Produktions/Reparaturstätte natürlich verneint, wenngleich eine Nutzung als Abstellraum zugegeben werden wird müssen), ist ein Ansuchen um einen zusätzlichen „Abstellraum“ irrelevant!

Betreffend Punkt WINDSCHUTZ und im Plan ersichtliche ÜBERDACHUNG:

Die Errichtung eine(s)r solchen kann lediglich primär dem Zweck dienen Werkstücke/Materialien auch bei Schönwetter ungesehen verfrachten zu können sowie bei Schlechtwetter zusätzlich auch bequemer. Wichtiger ist sicherlich die Uneinsehbarkeit von außen. Somit wären Transporte auch tagsüber leichter möglich!

Obwohl im Einreichplan eine Überdachung eindeutig ersichtlich ist, ist dieses Wort als Bezeichnung

nirgendwo angeführt

Beachten Sie bitte die normale Park-Stellung des Autos von Hr. Neipl vor der „Garage“. (Foto)

Hier ist deutlich zu erkennen, wofür eine Überdachung und Windschutzwand bei Schlechtwetter benötigt wird, da ja wegen der Produktionsmaschinen nicht mit dem Wagen nicht hineingefahren werden kann! Im Vordergrund sind meine Johannisbeersträucher und der Birnbaum zu sehen. Darüber später.

Abgesehen von bisher geschilderten Belästigungen der Anrainer durch Lärm, Gestank und nächtliche Manöver, kommt erschwerend noch ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Lieferanten, Botendienste sowie Kundenfrequenz hinzu. Da natürlich alle Anrainer im der Hoffnung auf Ruhe und Stille ihre Grundstücke in einer geschützten Wohngegend erworben haben, kann davon ausgegangen werden, dass dadurch eine gewisse Wertminderung des Gründstückpreises in unmittelbarer Nachbarschaft gegeben ist. In der Folge natürlich eine Senkung der Kreditwürdigkeit. Dies würde sich natürlich drastisch verschlimmern sollte eine Baubewilligung erteilt werden!

Die bisher geschilderten Gründe welche eine Nichterteilung der Baubewilligung rechtfertigen, sind für alle in der Umgebung relevant. Für mich als unmittelbaren Anrainer kommen noch folgende Gründe hinzu:

Die Errichtung einer „Windschutzwand“ mit einer Überdachung würde die morgendliche Sonneneinstrahlung auf mein Grundstück wesentlich beeinträchtigen! Exakt an diesem Platz habe ich 3 Johannisbeersträucher sowie einen Birnbaum gepflanzt welche/r am Gedeihen gehindert werden würden und dann weniger Ertrag brächten. Abgesehen davon, dass die bisherige beste Qualität des Obstes nicht mehr gegeben wäre!

Die Pflanzung an dieser Stelle geschah auch im Vertrauen auf die bei uns gültige Bauordnung, im Hinblick darauf, dass der Mindestabstand von der Strasse weg eingehalten wird, bzw. bei Zaunerrichtung Sicht resp.  Durchlässigkeit gegeben ist.

Im Konsens mit Hrn. Ing. Neipl errichtete ich seinerzeit auf meine Kosten ein Fundament sowie einen Maschendrahtzaun an jener Stelle, an welcher er jetzt seine lichtundurchlässige Windschutzwand errichten möchte welche lediglich bereits geschilderten Zwecken dienen kann und meinen Obstertrag schmälert.

Auch würde der Blick einer Person von meinem Grundstück aus insofern eine Sichtbeeinträchtigung erfahren,  eine räumlich Weite nicht mehr gegeben wäre!

Die Verlängerung seiner Garage würde ebenfalls die Sonneneinstrahlung auf mein Grundstück vermindern und unsere Lebensqualität senken. Abgesehen davon dass aus den geschilderten Gründen keinerlei Notwendigkeit für einen „Abstellraum“ resultiert!

Bereits vor Jahren habe ich Hr. Ing. Neipl  in einem persönlichem Gespräch in Gegenwart seiner Gattin sowie seines Vaters und meiner Gattin wortwörtlich mitgeteilt, dass ich mein Grundstück dann neben einer Fabrik gekauft hätte, falls ich eine dauernde Lärmberieselung für nötig erachte. Dabei habe ich ihn aufmerksam gemacht dass ich mir eventuelle finanzielle Forderungen, welcher Art auch immer, vorbehalte.

Zum Abschluss noch ein sehr persönlicher Aspekt. Vor etwas über 2 Jahren wurde bei mir eine sehr schwere chronische Erkrankung der Atemwege diagnostiziert. Ich befand mich mehrmals längere Zeit im Spital und Rehazentrum. Eine Berufsausübung ist mir seither unmöglich. Mein Ansuchen auf Zuerkennung und Überstellung in die Invaliditätspension steht kurz vor dem Abschluss. Natürlich habe ich darüber alle med. Unterlagen.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass an meinem Krankheitsbild die Entsorgungspraktiken der Firma

Ing. Neipl & Grohmann einen gehörigen Anteil haben! Schließlich wird bereits seit einigen Jahren auf diese Art „entsorgt“, wenngleich eine Steigerung erst in den letzte drei Jahren deutlich feststellbar ist.

Ich ersuche daher, resultierend aus allen vorgebrachten Argumenten, den Antrag auf Baubewilligung abzulehnen!

Sollte eine Baubewilligung erteilt werden, behalte ich mir weitere Schritte vor. Gegebenfalls unter anderem: Klage auf Wertminderung meines Grundstückes, daraus resultierende Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Beeinträchtigung der Lebensqualität, Schmälerung von Fruchtgenuss, Energieentzug durch geringere Sonneneinstrahlung sowie sonstigen Punkten welche guten, mit der Materie vertrauten Anwälten einfällt!

Meine Gattin und ich haben seinerzeit hier diesen Grund gekauft nachdem uns die Bau-Pläne der Anrainer bekannt waren. Im Vertrauen darauf, dass keine großen Veränderungen, welche uns betreffen hier stattfinden würden, haben wir uns angesiedelt. Wir wollten Raum und Ruhe haben. Wie es aussieht, dürfte dies nichts werden!

Alle meine Angaben entsprechen der Wahrheit und sind nicht übertrieben. Eine Überprüfung wird dies bestätigen.

Johann u. Ljudmila  Lassan      Weigelsdorf,  24.05.2005

Übermittlung per e-mail über den Absender hans.lassan@aon.at

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Ebenfalls Einwendung gegen das Bauvorhaben  erhob Fr. Kaltenbacher:

Annemarie Kaltenbacher

Boschanstraße 7

2484 Weigelsdorf

 
An die

Stadtgemeinde Ebreichsdorf

Baubehörde

Rathausplatz 1

2483 Ebreichsdorf                                                                                     24. Mai 2005

Einwendung gegen das Bauvorhaben der Familie Neipl

Aktenzeichen 55085/2005/BA

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erheben gegen oben angeführtes Bauvorhaben Einspruch und fordern die Abhaltung einer Bauverhandlung vor Ort und begründen dies wie folgt:

Als direkte Anrainer an das Grundstück von Herrn und Frau Neipl haben wir berechtigte schwerwiegende  Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Bauvorhabens.

Wir gehen davon aus, dass Herr Ing. Neipl seine Aktivitäten in diesem Zubau verstärken wird.

Wir sind schon jetzt dem Lärm ausgesetzt und von den Abgasen aus der Verbrennung von undefinierbaren Materialen (beißender Geruch, meist am frühen Morgen und vor allem am Wochenende) massiv belästigt und befürchten gesundheitliche Schäden.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir schon jetzt durch die nachts stattfindenden Transporte in unserem Schlaf gestört werden, und auch diese Betriebsamkeiten werden sich sicher nicht reduzieren.

Aus diesem Grund haben wir auch die Fenster, die zum Grundstück der Familie Neipl  führen, mit Rollläden versehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 
 
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