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Es ist unglaublich, anzunehmen, dass man nach so vielen Jahren dem Nachbarn
einreden kann, er hätte den Zaun illegal errichtet! Und dies am eigenen Grundstück!
Eine derartige Vorgangsweise ist an Naivität nicht zu übertreffen!
Machen Sie sich selbst ein Bild unter "Zaun > Foto Zaun". Es erübrigt sich dann
sofort auch nur einen Gedanken an die Forderung des Ing. Neipl zu verschwenden!
Nachdem ich seither, nach meiner damaligen Einwendung gegen das Bauvorhaben,
nie mehr etwas davon gehört habe, dachte ich,dass dies erledigt wäre und keine
Baubewilligung erteilt wurde!
Deshalb war ich sehr überrascht, am Bauamt zu hören, dass eine Bewilligung erteilt
wurde! Vor allem, da ich keine Verständigung erhielt!
Nun, mein Anwalt ist der Meinung, dass mir
rechtswidrig die Parteienstellung verwehrt wurde, und die Baubewilligung ungültig wäre!
Da Hr. Ing Neipl am heutigen Tag (2.Juni 2008) scheinbar mit Bauarbeiten
beginnen will, könnte es sein, dass er dann, wenn ein Gericht die Baubewilligung
für nicht gesetzeskonform erklärt, rückbauen muss!
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Hr. Ing. Neipl seine Garage nur als Werkstätte
und Fertigungshalle für seine Firma benutzt. Deshalb dieses Bauvorhaben.
Noch nie, wirklich noch nie wurde dies als Garage benutzt!
Am Bauamt wurde mir auch versichert, dass dann, wenn ich nachweisen kann, dass
dies keine Garage ist, Schritte unternommen werden! Dies halte ich jedoch nur für
bedingt glaubhaft.
Sehen Sie unter "EINLEITUNG> Rechtsanwalt" das Schreiben meines RA an
Hrn. Ing. Neipl und an das Bauamt der Stadtgem. Ebreichsdorf.
nnn |